Direkt zum Inhalt
Hauptnavigation

Parkplatz Oevelgönne

Kostenpflichtiger Parkplatz am Museumshafen Oevelgönne

  • Schrift größer
  • Schrift normal
  • Farben und Kontraste
  • PDF nicht verfügbar
  • Druckansicht
  • Artikel versenden
  • RSS nicht verfügbar
  • Begriffserklärungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Suche
Inhalt

Zukünftig übernimmt die gemeinnützige GmbH jugend hilft jugend-Arbeit, des Vereins jugend hilft jugend Hamburg, die Verwaltung und den Betrieb des Parkareals in Oevelgönne.

Kapitelübersicht

Parkareal Oevelgönne

Die umliegenden Gastronomen hatten in der Vergangenheit gegen den ursprüngliche Plan des Museumshafens Oevelgönne protestiert, den Parkplatz mit 40 Stellplätzen zu schließen. Zukünftig übernimmt nun die gemeinnützige GmbH jugend hilft jugend-Arbeit, des Vereins jugend hilft jugend Hamburg, die Verwaltung und den Betrieb des Parkareals.

Der Platz wird von 10:00 bis 22:00 Uhr betreut und steht sowohl den Besuchern des Museumshafens, als auch denen der Restaurants zur Verfügung. Das Parken kostet in Zukunft 2,00 Euro für eine Stunde.

Ansicht des Parkplatzes am Museumshafen Övelgönne, Anleger Neumühlen in der 180 Grad Panoramansicht.

Panoramansicht des Parkplatzes an einem wunderschönen Sonnentag.

„Mit dieser Regelung haben wir letztendlich eine Lösung gefunden, die einerseits dem Museumshafen und den anliegenden Gastronomen und andererseits den Besuchern des Elbstandes in Neumühlen nutzt“, sagte Hinnerk Fock, Leiter des Bezirksamtes Hamburg Altona.

Auch Kai Wiese, Vorstandsvorsitzender des Vereins jugend hilft jugend Hamburg, zeigte sich zufrieden: „Diese Entscheidung bedeutet auch, dass neue Arbeitsstellen für Menschen geschaffen werden, die aus sozial belasteten Umfeldern stammen. Damit konnten alle Interessen berücksichtigt werden – und darüber hinaus erhalten einige Menschen eine neue Lebensperspektive.“

Park-Gebühr

Die Gebühr für das Parken beträgt 2,00 Euro pro angefangener Stunde.
Außerhalb der Anwesenheitzeiten durch jugend hilft jugend-Arbeit gemeinnützige GmbH-Mitarbeiter ist das Parken kostenfrei.

Parkplatz am Tierpark

Außerdem übernimmt die gemeinnützige GmbH jugend hilft jugend-Arbeit auch die Verwaltung und den Betrieb des Parkplatzes des Tierparks am Gazellenkamp. Mehr Informationen dazu: Interner Link Parkplatz Hagenbeck.

Mediathek

Umgebungskarten und Links

Adressen

Betreiber

jugend hilft jugend-Arbeit gemeinnützige GmbH
Max-Brauer-Allee 116, 22765 Hamburg

Telefon: +49 40 306882-0
Telefax: +49 40 306882-10

Internet: Externer Link www.jugend-hilft-jugend-arbeit.de
Kontaktformular: Interner Link Anfrage an die gemeinnützige GmbH
E-Mail: E-Mail Kontakt kontakt@jhja.de

Parkplatz am Museumshafen Övelgönne

Museumshafen Övelgönne Anleger Neumühlen, 22605 Hamburg

Mobil-Telefon: 0151 50168526
Telefax: +49 40 432521-62

Adressdaten herunterladen

Definition vCard-Datei (Visitenkarte):
Adressdatei Visitenkarte: Parkplatz Övelgönne (vcf | 1 KB)

Öffnungszeiten

  • Täglich 10.00 bis 22.00 Uhr

Allgemeine Sicherheitsvorschriften

  1. Vorschrift 1

    Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und die Verkehrsschilder gelten in den Kraftfahrzeug-Parkanlagen entsprechend.

  2. Vorschrift 2

    In den Kraftfahrzeug-Parkanlagen darf nur Schritttempo gefahren werden.

  3. Vorschrift 3

    In den Kraftfahrzeug-Parkanlagen ist es nicht gestattet, Betriebsstoffe und feuergefährliche Gegenstände sowie leere Betriebsstoffbehälter zu lagern, zu rauchen oder offenes Feuer zu verwenden, Motoren beim Tanken laufen zu lassen sowie Motoren unnötig im Leerlauf oder zu Testzwecken laufen zu lassen, Kraftfahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen, sich unberechtigt aufzuhalten, soweit der Aufenthalt nicht für das Abstellen und Wiederabholen des Fahrzeuges erforderlich ist.

  4. Vorschrift 4

    Auf den Abstellplätzen und Fahrspuren der Kraftfahrzeug-Parkanlagen sowie auf den Ein- und Ausfahrtsrampen ist es untersagt, Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen oder innen zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoff oder Schmierstoffe abzulassen sowie Verunreinigungen zu verursachen.

  5. Vorschrift 5

    Das Übernachten auf dem Parkplatz ist grundsätzlich nicht gestattet.

Mietvertragsbedingungen

§ 1 Mietvertrag

Mit der Aushändigung des Parkscheines an den Benutzer oder mit dessen Einfahren in die Kraftfahrzeug-Parkanlage kommt zwischen der jugend hilft jugend Arbeit gemeinnützige GmbH, nachfolgend jhj Arbeit gemeinnützige GmbH genannt – und dem Benutzer – nachfolgend Mieter genannt – ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

jhj Arbeit gemeinnützige GmbH übernimmt keine Verpflichtung zur Bewachung oder Verwahrung des Kraftfahrzeuges. Der Mietvertrag endet mit der Ausfahrt. Der Mieter erkennt diese Mietbedingungen an.

§ 2 Mietpreis / Mietzeit

  1. Der für jeden belegten Einstellplatz zu zahlende Mietzins ergibt sich aus der aushängenden Preisliste.
  2. Das Kraftfahrzeug kann nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten gegen Rückgabe des Parkscheines und Barzahlung der Parkgebühr abgeholt werden.
  3. Bei Verlust des Parkscheines ist die Dauer der Parkzeit glaubhaft zu machen, jedoch mindestens eine Parkgebühr in Höhe von 1 Stunde zu entrichten (2,50 EUR Parkplatz Hagenbeck). Für jhj Arbeit gemeinnützige GmbH gilt der Besitzer des bei der Ausfahrt vorgelegten Parkscheines als zur Benutzung des betreffenden Fahrzeuges berechtigt. jhj Arbeit gemeinnützige GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigung zur Benutzung des Fahrzeuges nachzuprüfen.

§ 3 Haftung

  1. jhj Arbeit gemeinnützige GmbH haftet für alle Schäden, die nachweislich von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Stellt der Mieter einen Schaden an seinem Kraftfahrzeug fest, so ist er verpflichtet, diesen jhj Arbeit gemeinnützige GmbH unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen vor Verlassen der Kraftfahrzeug-Parkanlage angezeigt werden . jhj Arbeit gemeinnützige GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind.
  2. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der jhj Arbeit gemeinnützige GmbH oder Dritte schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Kraftfahrzeug-Parkanlage. Der Mieter ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert sofort vor Verlasssen der Kraftfahrzeug-Parkanlage an jhj Arbeit gemeinnützige GmbH zu melden.

§ 4 Pfandrecht

  1. jhj Arbeit gemeinnützige GmbH steht wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kraftfahrzeug des Mieters zu.
  2. Befindet sich der Mieter länger als eine Woche mit dem Ausgleich der Forderung von jhj Arbeit gemeinnützige GmbH im Verzug und hat jhj Arbeit gemeinnützige GmbH den Pfandverkauf angedroht, so ist sie zum Pfandverkauf berechtigt.

§ 5 Nutzung von Einzelstellplätzen

Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen der jhj Arbeit gemeinnützige GmbH Mitarbeiter zu befolgen.

Im Falle einer dringenden Gefahr ist jhj Arbeit gemeinnützige GmbH berechtigt, jedes abgestellte Fahrzeug aus der Kraftfahrzeug-Parkanlage zu entfernen.
Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt auf eignende Gefahr.

Stand: März2007

© 1998-2009 Ein Netzdienst von jugend hilft jugend Hamburg