Kostenpflichtiger Parkplatz am Tierpark Hagenbeck
Nicht nur die Gastronomen wie Tim Mälzer freuen sich über unsere Parkplatzdienste, sondern auch Tiger und Co. des Tierparks Carl Hagenbeck vertrauen auf uns. So bewirtschaften wir seit März 2007 auch den Parkplatz des Tierparks am Gazellenkamp. Der Platz wird während der Öffungszeiten des Tierparks betreut und steht den Besuchern zum Tagespreis von 3,00 Euro zur Verfügung.
Die Gebühr für das Parken beträgt 3,00 Euro – das Tagesticket.
Außerdem übernimmt die gemeinnützige GmbH jugend hilft jugend-Arbeit auch den Betrieb des Parkareals in Oevelgönne.
Mehr Informationen dazu:
Parkplatz Oevelgönne
jugend hilft jugend-Arbeit gemeinnützige GmbH
Max-Brauer-Allee 116, 22765 Hamburg
Telefon: +49 40 306882-0
Telefax: +49 40 306882-10
Internet:
www.jugend-hilft-jugend-arbeit.de
Kontaktformular:
Anfrage an die gemeinnützige GmbH
E-Mail:
kontakt@jhja.de
Gazellenkamp 138, 22527 Hamburg
Mobil-Telefon: 0178 8720050
Telefax: +49 40 432521-62
vCard-Datei (Visitenkarte):
Visitenkarte: Parkplatz Hagenbeck (vcf | 1 KB)
Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und die Verkehrsschilder gelten in den Kraftfahrzeug-Parkanlagen entsprechend.
In den Kraftfahrzeug-Parkanlagen darf nur Schritttempo gefahren werden.
In den Kraftfahrzeug-Parkanlagen ist es nicht gestattet, Betriebsstoffe und feuergefährliche Gegenstände sowie leere Betriebsstoffbehälter zu lagern, zu rauchen oder offenes Feuer zu verwenden, Motoren beim Tanken laufen zu lassen sowie Motoren unnötig im Leerlauf oder zu Testzwecken laufen zu lassen, Kraftfahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen, sich unberechtigt aufzuhalten, soweit der Aufenthalt nicht für das Abstellen und Wiederabholen des Fahrzeuges erforderlich ist.
Auf den Abstellplätzen und Fahrspuren der Kraftfahrzeug-Parkanlagen sowie auf den Ein- und Ausfahrtsrampen ist es untersagt, Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen oder innen zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoff oder Schmierstoffe abzulassen sowie Verunreinigungen zu verursachen.
Das Übernachten auf dem Parkplatz ist grundsätzlich nicht gestattet.
Mit der Aushändigung des Parkscheines an den Benutzer oder mit dessen Einfahren in die Kraftfahrzeug-Parkanlage kommt zwischen der jugend hilft jugend Arbeit gemeinnützige GmbH, nachfolgend jhj Arbeit gemeinnützige GmbH genannt – und dem Benutzer – nachfolgend Mieter genannt – ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.
jhj Arbeit gemeinnützige GmbH übernimmt keine Verpflichtung zur Bewachung oder Verwahrung des Kraftfahrzeuges. Der Mietvertrag endet mit der Ausfahrt. Der Mieter erkennt diese Mietbedingungen an.
Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen der jhj Arbeit gemeinnützige GmbH Mitarbeiter zu befolgen.
Im Falle einer dringenden Gefahr ist jhj Arbeit gemeinnützige GmbH berechtigt, jedes abgestellte Fahrzeug aus der Kraftfahrzeug-Parkanlage zu entfernen.
Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt auf eignende Gefahr.
Stand: März2007
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