Schnelle Hilfe für Sprach- und Hörgeschädigte
Die Beamten erkennen das Faxsignal und leiten es weiter an ein Telefaxgerät. In der Regel sind spezielle Faxnummern geschaltet, an die Ihr im Notfall ein Fax senden könnt. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.
Es ist daher sinnvoll sich schon voher, vorbeugend, über diese speziellen Nummern und Verfahren zu informieren (Internet oder Serviceseiten des örtlichen Branchenbuches)!
Im Notfall verliert ihr sonst lebenswichtige Zeit!
Vordrucke für ein Notfalltelefax erhalten ihr bei Polizei / Feuerwehr vor Ort oder hier zum Download:
1-seitige PDF-Datei (110 KB, Telefaxvorlage):
Notruf-Fax für Sprach- und Hörbehinderte
Quelle für das Notruf-Fax: Polizei Nordrhein Westfalen
Stand Juli 2006
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