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Fachkonferenz "Menschenrechte und Behinderung"
Meldung vom 23. November 2004
Erstmals fand am 22.11.2004 in Deutschland, im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, eine Konferenz zur geplanten Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Wrde von Menschen mit Behinderungen, mit internationaler Beteiligung statt. An der Konferenz "Menschenrechte und Behinderung" nahmen international anerkannte ExpertInnen, ParlamentarierInnen, MinisteriumsvertreterInnen sowie VertreterInnen der groen Behindertenverbnde teil. Sie wurde vom BMGS, dem Auswrtigen Amt und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen organisiert und beschftigte sich mit folgenden, für die Konvention wichtigen Themenbereichen:
- Dem Diskriminierungsbegriff,
- dem Schutz vor Eingriffen in die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen u. a. durch Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung,
- der internationalen Zusammenarbeit zur Sicherung der Menschenrechte für behinderte Menschen
- und mit der Frage eines Monitoring-Systems.
Der Parlamentarische Staatssekretr im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Franz Thnnes uerte sich in einer Pressemitteilung: "Wir brauchen eine internationale Konvention, die behinderte Menschen vor Diskriminierungen schtzt und ihr Recht auf Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Teilhabe festschreibt. Ich freue mich, dass auf der internationalen Ebene intensiv über die Rechte der Menschen mit Behinderungen diskutiert wird. Denn so wichtig die nationalen Regelungen sind, wir bentigen auch international eine bereinkunft, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden drfen: Nicht im Job, nicht beim Besuch von Theater, Kino oder Restaurants, nicht im Miteinander in unserer Gesellschaft."
Weltweit leben schtzungsweise 600 Millionen Menschen mit Behinderungen, die immer noch diskriminiert und deren Menschenrechte verletzt werden. Die Menschenrechtskonventionen bieten keinen ausreichenden Schutz, daher hat die UNO die Erarbeitung einer bereinkunft speziell zum Schutz behinderter Menschen auf ihre Agenda gesetzt. Seit Januar diesen Jahres verhandelt ein von der Generalversammlung eingesetzter Ad Hoc-Ausschuss über einen Konventionsentwurf. In der vergangenen und der laufenden Legislaturperiode wurden in Deutschland eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft nachhaltig strken, beispielsweise das Gesetz zur Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das im Wesentlichen im Mai 2004 in Kraft getreten ist.
Quelle:
www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/6040_6275.cfm