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Meldung vom 18. November 2004
1.) Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige in Wohnortnhe gesichert
Der Gemeinsame Bundesausschuss der ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, die Befristung der so genannten "Konsiliarregelung" in den Finanzierungs-Richtlinien zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger aufzuheben. Die Kostenbernahme für diese Regelung, durch die gesetzliche Krankenversicherung, war ursprnglich bis zum 31.12.2004 befristet. Sie gilt jetzt zeitlich unbeschrnkt. Ein Arzt ohne suchttherapeutische Qualifikation darf damit bis zu 3 Patienten behandeln, sofern er das in Abstimmung mit einem suchttherapeutisch qualifizierten Arzt (Konsiliarius) tut.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk uerte sich positiv über die Entscheidung des Bundesausschusses. Damit bliebe zuknftig auch in lndlichen Gebieten die Behandlung von Opiatabhängigen gesichert. Es sei wichtig, dass den Menschen mit einer Suchterkrankung dort geholfen wird, wo sie auch leben. Frau Caspers-Merk bezeichnete die Aufhebung der Befristung als eine wichtige Voraussetzung für das flchendeckende Angebot von Substitutionsbehandlungen.
Pressemitteilung: www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/6040_6269.cfm
2.) Broschüre: Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschftigen.
Diese Broschüre informiert über Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschftigen, durch die Bundesagentur für Arbeit, die
Integrationsämter
und anderer Rehabilitationstrger.
Download: www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_6.cfm
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