Direkt zum Inhalt
Hauptnavigation

Steuer auf Alkopops ab 01.04.2004 wirksam

Nachrichten-Archiv jugend hilft jugend

Inhalt

Steuer auf Alkopops ab 01.04.2004 wirksam!

Meldung vom 6. Mai 2004

Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" und somit die angekndigte Sondersteuer auf Alkopops und eine Kleinstverkaufsmenge für Zigaretten festgelegt. Die Flaschen mssen zuknftig zum bestehenden Abgabeverbot unter 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz gekennzeichnet werden und die Mindestmengen an Zigaretten pro Schachtel wurde auf 17 Stck vereinbart. Die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken ist vllig untersagt. Sondersteuer und Kennzeichnungspflicht sollen bewirken, dass der Konsum von Alkopops für Jugendliche erschwert wird. Das Mehraufkommen aus der Sondersteuer dient der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Finanzierung zustzlicher Präventionsmanahmen gegen Alkoholkonsum.

Das Gesetz ist für den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

Es muss aber durch die Bundeslnder ergnzt werden, im Bezug auf stärkere Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel. Zum 1. Juli 2005 wird die Bundesregierung einen Bericht über die Marktentwicklung und den Definition Konsum von Alkopopgetrnken duch Jugendliche erstellen und weitere Alkopopprodukte in die Regelung einbeziehen, sofern sie dies als erforderlich erachtet.

Quelle: www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/5150_5304.cfm

Links zum Thema und zu den Alkopop-Studien