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Meldung vom 5. März 2003
Das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt der Vereinten Nationen (INCB) hat soeben den mit Spannung erwarteten Jahresbericht 2002 vorgelegt. Darin wird die deutsche Drogenpolitik mehrfach lobend erwhnt. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten wird Deutschland vom Suchtstoffamt an keiner Stelle des Berichts kritisiert. Das Suchtstoffamt hat die Aufgabe, die Anwendung und Einhaltung der drei Suchtstoffbereinkommen der Vereinten Nationen zu berwachen.
Vor allem begrüßt der Bericht, dass die Bundesregierung im Juni 2002 Eckpunkte für einen neuen Aktionsplan Drogen und Sucht vorgestellt hat und dabei besondere Aufmerksamkeit dem Arzneimittelmissbrauch widmet. Das Suchtstoffamt fordert andere Regierungen auf, diesem Problem ebenfalls Beachtung zu schenken (Ziff. 495 des Berichts). Die Bundesregierung stimmt den Aktionsplan Drogen und Sucht derzeit mit den Lndern und Verbnden ab, er wird im Sommer dieses Jahres verabschiedet.
Das Suchtstoffamt befrwortet die Forschung zum medizinischen Gebrauch von Cannabis, die u.a. auch in Deutschland durchgefhrt wird. Der Bericht geht ausfhrlich auf die Verwendung von Methylphenidat (bekannt als Ritalin) zur Behandlung des Aufmerksamkeits-Defizit-Syndroms (ADS) ein und weist darauf hin, dass auch Deutschland sich mit diesem Problem befasst. Das Suchtstoffamt ist besorgt über den potentiellen Zusammenhang zwischen der deutlichen Zunahme des Verbrauchs in vielen Lndern und der damit verbundenen Möglichkeit des Missbrauchs (Ziff. 173). Die Bundesregierung ist bemht, die Datenlage sowie die Qualität der Diagnose und der Verordnung in diesem Bereich zu verbessern.
Das Suchtstoffamt lobt die Bundesregierung wegen ihrer guten Kooperation bei der internationalen Kontrolle des Verkehrs mit psychotropen Stoffen im Sinne des VN-bereinkommens von 1971 (Ziff. 114 und 147). Auch die Operationen "Topas" und "Purple", die die Abzweigung von Vorluferstoffen zur illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln verhindern sollen und bei denen Deutschland aktiv mitwirkt, werden als erfolgreich bezeichnet (Ziff. 124-128).
Die Parlamentarische Staatssekretrin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk erklrt zu dem Bericht des Suchtstoffamtes:
"Ich freue mich über die Rckenstrkung, die uns das Suchtstoffamt der Vereinten Nationen (INCB) mit seiner positiven Beurteilung der deutschen Drogenpolitik in seinem Bericht 2002 gibt. Wir sehen uns durch den Bericht besttigt. Die Bundesregierung wirkt bei der internationalen Drogenbekmpfung mit. Wir arbeiten eng und konstruktiv mit den Vereinten Nationen - insbesondere der Suchtstoffkommission (CND), dem VN-Programm zur Drogenkontrolle (UNDCP) und dem Suchtstoffkontrollamt (INCB) - zusammen. Die Bundesregierung sieht sich bestätigt und ermutigt - etwa im Hinblick auf die Erarbeitung des Aktionsplans Drogen und Sucht. Wir werden damit die Grundlage für die deutsche Drogenpolitik in den nächsten Jahren legen und auch neue Entwicklungen, wie den Arzneimittelmissbrauch, aufgreifen.
Ich teile die Besorgnis des Suchtstoffamts gegenber einigen negativen Entwicklungen, wie etwa der starken Zunahme der synthetischen Drogen (z.B. Ecstasy). Da diese Drogen grtenteils in Europa produziert werden, stellt dies vor allem ein Europäisches Problem dar. Die EU hat deshalb zurecht der Bekmpfung der synthetischen Drogen eine Prioritt für die kommenden Jahre eingerumt und sie zu einem Schwerpunkt des EU-Drogenaktionsplans 2000-2004 erklrt.
Europa ist Hauptabnehmer des in Afghanistan angebauten Opiums - das beunruhigt auch die Bundesregierung. Deutschland hat sich deshalb mageblich beim Aufbau der Polizei in Afghanistan engagiert und leistet damit - in enger Abstimmung mit dem Vereinigten Knigreich - einen wichtigen Beitrag zur Bekmpfung des Mohnanbaus und des Opiumhandels in der Region."
Der Bericht des Suchtstoffamtes uert sich kritisch gegenber den schweizerischen "Drogen-Inhalationsrumen", die im vergangenen Jahr in Zrich eingerichtet wurden. Er befrchtet, dass diese Einrichtungen den Drogenmissbrauch begnstigen; er hält sie deshalb für nicht vereinbar mit den VN-Suchtstoffbereinkommen.
Hierzu erklrt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung:
"Wir haben in Deutschland diesen Befrchtungen des Suchtstoffamtes frühzeitig Rechnung getragen, in dem wir im Jahre 2000 durch eine nderung des Betäubungsmittelgesetzes strenge Voraussetzungen festgelegt haben, unter denen die Lnder Drogenkonsumräume zulassen knnen. Dazu gehrt einerseits, dass in solchen Rumen medizinische Beratung und Hilfe zum Zweck der Risikominderung angeboten sowie Vermittlung von weiterfhrenden und ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung und Therapie geleistet werden mssen; andererseits mssen Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten ergriffen und eine enge Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zustndigen rtlichen Behrden sichergestellt werden. Wenn diese Voraussetzungen erfllt sind, dann ist die vom Suchtstoffamt bezeichnete Gefahr nicht gegeben.
Die nach den Vorschriften des BtMG eingerichteten Drogenkonsumräume in Deutschland haben die in sie gesetzten Erwartungen erfllt. Eine Evaluationsstudie, die von einem unabhängigen Forschungsinstitut erarbeitet wurde und in dieser Woche erscheint (Bd.149 der Schriftenreihe des BMGS, Nomos-Verlag), zeigt, dass Drogenkonsumräume das Sterberisiko deutlich senken und schwer abhängigen Menschen weiterfhrende Hilfen vermitteln. Sie sind damit ein Angebot, das die Verpflichtung des Suchtstoffbereinkommens 1961 umsetzt, wonach die Regierungen ,alle durchfhrbaren Maßnahmen zur Behandlung, Aufklärung, Nachbehandlung und sozialen Wiedereingliederung der betroffenen Personen ergreifen mssen (Art. 38 Abs. 1). Nach unserer Auffassung stehen die Drogenkonsumräume in Deutschland damit in vollem Einklang mit den internationalen Suchtstoffbereinkommen."
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
LINK: International Narcotics Control Board - INBC der UNO
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